Die Vergütung für Rechtsanwälte ist grundsätzlich gesetzlich geregelt und erfolgt auf Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) sowie dessen Anhang. Sie berechnen sich anhand des Streitwertes. Das bedeutet, dass rechtsanwaltliche Leistungen zunächst bei jedem Anwalt gleich viel kosten. Es ist berufsrechtlich nicht zulässig, eine geringere Gebühr zu verlangen oder Rabatte zu gewähren.
Grundsätzlich rechnen wir unsere Leistungen nach dem RVG ab. In Einzelfällen rechnen wir unsere Leistungen nicht nach dem RVG ab, sondern auf Honorarbasis, d. h. auf Stundenbasis oder per Gesamthonorar. Hierüber informieren wir Sie aber frühzeitig und vereinbaren entsprechendes Honorar in einem gesonderten Vertrag.
Sollten Sie eine Prozessvertretung benötigen, beachten Sie, dass regelmäßig die unterlegene Partei die Kosten für den Prozess, d. h. auch für die Anwälte, die vor Gericht tätig werden, tragen müssen. Einzelheiten erläutern wir Ihnen gerne vor Übernahme Ihres Mandates.
Bei allen unseren Mandaten legen wir wert darauf, die für Sie effektivste und kostengünstigste Variante zu finden. Hier beraten wir Sie offen und umfassend. Dazu zählt für uns auch, Ihnen mitzuteilen, wenn eine Beauftragung von uns wirtschaftlich keinen Sinn ergibt.