Exzellenzcluster Vertragliche Regelung und Haftungsfragen

Wer morgens zum Bäcker geht und Brötchen für das Frühstück kauft, schließt dort bewusst oder un(ter)bewusst (der Jurist sagt „konkludent“) mindestens einen Kaufvertrag als schuldrechten Vertrag und mehrere dingliche Verträge bei der Bezahlung mit Bargeld. Das für den Laien komplizierte Vertragswerk ist für den Juristen Alltag und die juristische Gemengelage das Standardhandwerkszeug des Rechtsanwaltes.

Allerdings sind lange nicht alle Sachverhalte so einfach wie der Kauf von Brötchen beim Bäcker. Es gibt eine Vielzahl an Lebensituationen, in denen es schwierig ist, Verträge zu erarbeiten und zu schließen. Vertragsparteien wollen sich absichern, Haftungsfragen sind zu klären und zu bewerten oder Parteien werden sich schlicht nicht einig. In diesen Fällen unterstützen wir Sie bei der Vertragsgestaltung sehr gerne.

Die Ausarbeitung und Formulierung von Vertragswerken ist dabei immer Vorsorge: Es sollen Regelungen getroffen werden, die greifen, wenn es zu einem „Störfall“ kommt, d. h. wenn sich eine Vertragspartei nicht so verhält, wie eigentlich abgemacht. Gerade hierbei gilt: Vorsorge ist besser als Nachsorge.

Wir haben uns darauf spezialisiert, Verträge über besondere Vertragsgegenstände zu erarbeiten und einen entsprechenden Ausgleich zwischen den Mandaten zu finden. Insbesondere Verträge in denen das Bürgerliche Gesetzbuch keine besonderen Vorschriften kennt, sog. Verträge „sui generis“ (§ 311 Abs. 1 BGB) entwerfen wir mit Ihnen anhand fester Grundsätze der Rechtsordnung einen auf Ihre Situation passenden Vertrag.

Daneben unterstützen wir Sie selbstverständlich auch gerne in der Erstellung von anderen Verträgen, seien es Mietverträge, Kaufverträge oder andere Vertragsarten. Hier liefern wir Ihnen rechtlich fundierte Verträge, die auf ihre jeweilige Situation passen und Ihre Wünsche berücksichtigen, was Standardverträge bspw. aus dem Internet oder von Interessen- und Vertretungsverbänden häufig nicht abbilden können.