Freispruch auf Widerruf?
Bezugnehmend auf BVerfG, Urt. v. 31.10.2023, 2 BvR 900/22 Das Bundesverfassungsgericht hat am vergangenen Dienstag eine beachtliche Entscheidung getroffen: § 362 Nr. 5 StPO wurde für verfassungswidrig erklärt. § 362 Nr. 5 StPO regelte die Wiederaufnahme eines Strafverfahrens wegen Mordes. Sollten neue Erkenntnisse in einem Mordfall vorliegen – bspw. neue technische Möglichkeiten für DNA-Analysen etc. …