Sie sind auf diese Seite gekommen, weil Sie auf dem Schützenfest einen Preis gewonnen haben! Herzlichen Glückwunsch!

Wenn es im Alltag mal nicht so glücklich läuft und Sie einen Anwalt brauchen, dann sind wir Ihr kompetenter Ratgeber in den Bereichen des Zivilrechts und des öffentlichen Rechts!
Wir beraten Sie gerne in allen Fragestellungen
– des Vertragsrechts
– des Gesellschaftsrechts
– der Prozessführung
– des Mietrechts (Mieter und Vermieter)
– des Vereinsrechts
– von Verkehrsunfällen
– des Kommunalrechts
– des Gewerberechts
und bei vielen weiteren Problemen des Alltags! Einen Termin gibt es hier: www.fg-legal.de/termin
Zum Beispiel beim Brötchenkauf…
Schon gewusst?
Beim morgendlichen Brötchenkauf schließen Sie mindestens drei Verträge!
Wenn Sie ein Brötchen bestellen und der Verkäufer zustimmt, schließen Sie einen Kaufvertrag. Sie haben jetzt einen Anspruch auf das Brötchen und der Verkäufer auf die Bezahlung. Das ist ein schuldrechtlicher Vertrag.

Gibt der Verkäufer Ihnen jetzt das Brötchen verschafft er Ihnen Besitz und Eigentum an dem Brötchen. Das ist der zweite Vertrag, ein sog. dinglicher Vertrag. Jetzt bezahlen Sie das Brötchen mit einer 1 €-Münze. Sie verschaffen dem Verkäufer Besitz und Eigentum an der Münze. Der dritte Vertrag, wieder ein dinglicher Vertrag. Gott sei dank haben Sie Körnerbrötchen für den Preis von genau 1 € gekauft und die Anzahl der Verträge setzt sich nicht über das Wechselgeld fort!
